Fachkräftemangel lösen? Deutschland blockiert die beste Möglichkeit!

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Der Fachkräftemangel ist eines der dominierenden Themen in Politik und Wirtschaft. Die Debatte dreht sich fast ausschließlich um qualifizierte Zuwanderung – als wäre dies die einzige Lösung. Doch was wäre, wenn es bereits eine praktikable Alternative gibt, die den deutschen Unternehmen hilft, qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen? Genau diese Möglichkeit existiert – und wird nun durch regulatorische Maßnahmen stark eingeschränkt.

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Fachkräftemangel? Aber nur mit zusätzlichen Hürden?

Deutschland leidet unter Fachkräftemangel, aber nicht unbedingt bei Akademikern. Der wahre Engpass liegt in Berufen, die physische Anwesenheit erfordern, insbesondere im Handwerk, in der Pflege oder im Dienstleistungssektor. Gleichzeitig gibt es aber viele qualifizierte Fachkräfte, die problemlos remote aus dem Ausland arbeiten könnten.

Viele Unternehmen haben bereits erkannt, dass nicht jede Position mit inländischen Fachkräften besetzt werden muss – vor allem nicht bei digitalen oder wissensbasierten Tätigkeiten. Warum also nicht einfach dort nach Experten suchen, wo sie bereits sind?

Hier kommt das Employer of Record (EoR)-Modell ins Spiel.

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Employer of Record (EoR): Eine bewährte Lösung

Mit dem EoR-Modell können Unternehmen hochqualifizierte Fachkräfte international einstellen, ohne eigene Niederlassungen im Ausland aufbauen zu müssen. Dabei übernimmt ein externer Anbieter folgende Aufgaben:

  • Einstellung der Fachkraft im jeweiligen Land
  • Verwaltung von Lohnabrechnung, Sozialabgaben und Steuern
  • Einhaltung aller lokalen Arbeitsgesetze
  • Reduzierung von administrativen Hürden für das Unternehmen

Dieses Modell ist nicht nur flexibel und wirtschaftsfreundlich, sondern auch eine direkte und effektive Antwort auf den Fachkräftemangel in Deutschland. Unternehmen können auf internationales Talent zugreifen, ohne die komplizierten Prozesse der deutschen Arbeitsmarktregulierungen durchlaufen zu müssen. Doch genau diese Möglichkeit soll nun durch neue Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) erschwert werden.

Die Bundesagentur für Arbeit erschwert moderne Arbeitsmodelle

Die BA plant eine verschärfte Prüfung von Unternehmen, die remote arbeitende Fachkräfte über das EoR-Modell beschäftigen. Dabei soll geprüft werden, ob diese Arbeitskräfte unter das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) fallen.

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Unternehmen müssen neue bürokratische Anforderungen erfüllen, die sonst nur bei klassischer Arbeitnehmerüberlassung gelten.

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EoR-Anbieter könnten als Verleiher betrachtet werden, was die Beschäftigung ausländischer Fachkräfte unnötig verkompliziert.

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In manchen Fällen drohen Bußgelder oder eine Fiktion eines direkten Arbeitsverhältnisses mit dem Unternehmen.

Besonders problematisch: Die rechtliche Grundlage dieser Einstufung ist umstritten.

Laut Human Resources Manager gibt es erhebliche Zweifel daran, dass diese Sichtweise der BA rechtlich haltbar ist. Bis zur Klärung durch Gerichte müssen sich Unternehmen jedoch auf eine neue Prüfpraxis einstellen.

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Warum das ein großes Problem ist

Während die Wirtschaft dringend auf mehr Fachkräfte angewiesen ist, wird eine existierende und funktionierende Alternative praktisch unbrauchbar gemacht.

  • Unternehmen könnten sich gezwungen sehen, entweder langwierige und teure Verfahren in Kauf zu nehmen oder auf dringend benötigte Fachkräfte zu verzichten.
  • Statt global auf Talent zugreifen zu können, werden deutsche Unternehmen durch zusätzliche Regulierungen eingeschränkt
  • Die Politik verhindert damit, dass sich Unternehmen agil an die Realität eines internationalen Arbeitsmarktes anpassen.

Dabei wäre genau jetzt ein wirtschaftsfreundlicher Ansatz gefragt, der mehr Flexibilität statt mehr Bürokratie bietet.

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Fazit: Politik sollte wirtschaftsfreundlicher handeln

Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass die Politik weiterhin auf starre, traditionelle Arbeitsmodelle setzt, während Unternehmen längst international agieren. Anstatt Lösungen wie das EoR-Modell zu erschweren, sollte die Politik den rechtlichen Rahmen schaffen, um es Unternehmen zu erleichtern, qualifizierte Fachkräfte flexibel einzusetzen.

Unternehmen sollten nun genau prüfen, ob ihre internationalen Beschäftigungsmodelle von den neuen Vorgaben betroffen sein könnten. Bis zur Klärung der Rechtslage ist es ratsam, alle Verträge und Strukturen rechtlich bewerten zu lassen, um mögliche Komplikationen zu vermeiden.

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